Randfuge nach DIN 18560 und warum immer ein Verschnittzuschlag nötig ist
Die einschlägigen Verlegenormen für schwimmende Estriche in Deutschland verlangen eine Randdehnfuge von in der Regel 8-15 mm rund um den Raum, damit sich der Bodenbelag bei Temperatur- und Feuchteschwankungen ausdehnen kann. Diese Fuge wird von der Sockelleiste verdeckt und zählt nicht zur bestellten Fläche, aber der Verschnitt durch Zuschnitte an Wänden, Nischen und Türlaibungen rechtfertigt den üblichen Aufschlag von 10-15%.
Fußbodenheizung: nicht jeder Belag ist geeignet
In vielen deutschen Neubauten und sanierten Altbauten ist eine Fußbodenheizung Standard. Massivholzparkett reagiert empfindlich auf die Temperaturschwankungen und ist oft nur mit Einschränkungen freigegeben, während Fertigparkett und viele Laminate ausdrücklich für Fußbodenheizung zertifiziert sind. Prüfen Sie die Herstellerfreigabe, bevor Sie nach dieser Flächenberechnung bestellen.