SSW-Zählung und der deutsche Mutterpass
In Deutschland wird die Schwangerschaft in Schwangerschaftswochen (SSW) ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt und im Mutterpass dokumentiert, zusammen mit dem errechneten Termin (ET), der bei jeder Vorsorgeuntersuchung anhand der Ultraschallmessungen überprüft und bei Abweichung angepasst werden kann.
Der Mutterschutz beginnt automatisch 6 Wochen vor dem Termin
Der gesetzliche Mutterschutz in Deutschland beginnt automatisch 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen danach (12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten), unabhängig vom tatsächlichen Geburtstermin. Der hier berechnete Termin ist daher auch für die Planung des Mutterschutzes relevant, auch wenn der Arzt den endgültigen Termin per Ultraschall bestätigt.