Meta-Tags Generator
Erstellt den vollständigen HTML-Meta-Tag-Block für SEO und Social-Media-Sharing. Generiert Standard-Meta-Tags, Open Graph Tags für Facebook/LinkedIn und Twitter Card Tags.
Generierte Meta-Tags
- <title>: im Browser-Tab und in den Suchergebnissen angezeigt (50-60 Zeichen empfohlen)
- meta description: Snippet unter dem Titel in den SERPs (150-160 Zeichen)
- Open Graph: og:title, og:description, og:image, og:url für Social-Sharing-Vorschauen
- Twitter Card: twitter:card, twitter:title, twitter:description, twitter:image
- Canonical: verhindert Duplicate-Content-Probleme durch Angabe der bevorzugten URL
- Robots: index/noindex, follow/nofollow Direktiven
Best Practices
- Titel unter 60 Zeichen halten, um Kürzung in Google-Ergebnissen zu vermeiden
- Einzigartige Meta Descriptions für jede Seite schreiben, Duplikate werden ignoriert
- og:image mindestens 1200×630 px für optimale Social-Media-Darstellung
- Canonical-Tag auf jeder Seite hinzufügen, um doppelte Inhaltsindexierung zu verhindern
hreflang und og:locale für mehrsprachige Websites
Wenn Ihre Website mehrere Länder oder Sprachen anspricht, sind zwei zusätzliche Tags wichtig:
- hreflang: Teilt Google mit, welche Version einer Seite welche Sprache/Region anspricht. Beispiel für eine DE/AT/CH-Variante:
<link rel="alternate" hreflang="de-DE" href="https://beispiel.de/de/">,hreflang="de-AT",hreflang="de-CH". Fügen Sie immer einenx-default-Fallback hinzu. - og:locale: Steuert die Sprache, die Facebook und LinkedIn bei der Darstellung der Open Graph-Vorschau verwenden. Format BCP 47:
de_DEfür Deutschland,de_ATfür Österreich,de_CHfür die Schweiz.
DSGVO und Meta-Tags
<meta name="robots" content="noindex">auf Impressum, Datenschutzerklärung und AGB-Seiten schließt diese aus den Suchergebnissen aus. Vermeidet, dass Pflichtseiten aus dem Kontext zitiert werden.- Das
og:image-Tag verweist auf ein Bild, das soziale Plattformen auf unbestimmte Zeit zwischenspeichern. Verwenden Sie keine Fotos realer Personen als OG-Bild ohne deren ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 6).