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Die DSGVO selbst legt keine festen Fristen fest, nur den Grundsatz der "Speicherbegrenzung": Daten nur so lange speichern, wie es für den Zweck nötig ist. Dies sind gängige praktische Richtwerte, die von Datenschutzbehörden veröffentlicht werden, keine gesetzlich festgelegte Pflicht, und dies ist keine Rechtsberatung. Kläre deinen konkreten Fall mit einer Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt.
| Datenkategorie | Rechtsgrundlage | Max. Aufbewahrung |
|---|
Warum es in Deutschland nicht die eine Aufsichtsbehörde gibt
Anders als in Frankreich, wo eine einzige Behörde (die CNIL) landesweit Richtwerte veröffentlicht, ist der Datenschutz in Deutschland auf 17 Aufsichtsbehörden verteilt: eine für jedes der 16 Bundesländer plus die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) für den öffentlichen Bereich des Bundes. Das bedeutet in der Praxis, dass Richtwerte zu Aufbewahrungsfristen leicht zwischen den Bundesländern variieren können, auch wenn sich die meisten an denselben in der EU verbreiteten Praxiswerten orientieren, die diese Checkliste zeigt.
Ein paar gängige Richtwerte
| Datenkategorie | Typisches Maximum |
|---|---|
| Marketing-Akquisedaten | 3 Jahre nach letztem Kontakt |
| Cookies und Tracker | 13 Monate |
| Videoüberwachung | 1 Monat, außer bei laufender Untersuchung |
Grenzen dieses Werkzeugs
Diese Zahlen sind gängige praktische Richtwerte, keine festen gesetzlichen Mindest- oder Höchstgrenzen, die direkt im DSGVO-Text stehen, und eine bestimmte Branche, ein nationales Gesetz zusätzlich zur DSGVO, oder ein laufender Rechtsstreit können eine längere Aufbewahrung in einem dokumentierten Fall rechtfertigen. Dieses Werkzeug kann deinen konkreten Verarbeitungszweck oder deine Rechtsgrundlage nicht bewerten, sondern zeigt nur den allgemeinen Richtwert.
Die eine Regel, die immer gilt
Unabhängig von der Kategorie muss die Aufbewahrungsfrist an einen dokumentierten Zweck geknüpft und regelmäßig überprüft werden, und personenbezogene Daten sollten gelöscht oder anonymisiert werden, sobald dieser Zweck entfällt, statt standardmäßig unbegrenzt aufbewahrt zu werden.