Die Versammlungsstättenverordnung übertrumpft diese Berechnung immer
Jede Veranstaltungsstätte in Deutschland unterliegt der landesrechtlichen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die eine rechtlich bindende Höchstpersonenzahl auf Basis der Fluchtwege und Notausgänge festlegt, nicht nur der Grundfläche. Diese Zahl, meist am Eingang ausgehängt oder beim Veranstalter erhältlich, hat immer Vorrang vor einer flächenbasierten Schätzung wie der dieses Rechners, der Fluchtwege und Brandschutz nicht berücksichtigt.
Runde Tische statt lange Tafeln: unterschiedliche Kapazität
Der hier verwendete "Bankett"-Wert geht von klassischen runden 1,50-m-Tischen mit 8-10 Gästen aus, der platzsparendsten Form für ein Sitzessen. Lange Tafeln, wie sie bei manchen deutschen Hochzeiten oder Vereinsfeiern üblich sind, bieten bei gleicher Gesamtfläche meist weniger Sitzplätze pro Quadratmeter, da an den Enden und für die Durchgänge mehr Platz verloren geht.