Dies zeigt nur die allgemeine gesetzliche Mindestfrist. Ein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann eine längere Frist festlegen, und dies ist keine Rechtsberatung. Prüfe deinen Vertrag und im Zweifel eine Fachperson für Arbeitsrecht.
Die Gleichlaufregel des Paragraf 622 BGB, oft übersehen
Nach Paragraf 622 Absatz 6 BGB darf ein Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger festlegen als die für den Arbeitgeber vereinbarte Frist. Verlängert ein Arbeitsvertrag die Arbeitgeberfrist über die gesetzliche Staffelung hinaus, muss also mindestens dieselbe Frist auch für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers gelten, ein Detail, das viele Arbeitsverträge in der Praxis ignorieren und das im Streitfall vor dem Arbeitsgericht relevant wird. Während der vereinbarten Probezeit (höchstens 6 Monate) gilt stattdessen die kürzere Frist von 2 Wochen, kündbar zu jedem beliebigen Tag statt nur zum Monatsende.
Gesetzliche Kündigungsfrist, ein paar Richtwerte
| Land | Arbeitgeberkündigung | Arbeitnehmerkündigung |
|---|---|---|
| Deutschland | 4 Wochen bis 2 Jahre, bis zu 7 Monate nach 20 Jahren | 4 Wochen (zum 15. oder Monatsende) |
| Frankreich | 1 Monat (6 Monate bis 2 Jahre), 2 Monate (ab 2 Jahren) | Keine gesetzliche Mindestfrist, per Tarifvertrag geregelt |
| Vereinigtes Königreich | 1 Woche pro Beschäftigungsjahr (2 bis 12 Jahre), gedeckelt bei 12 Wochen | 1 Woche gesetzliches Minimum |
Grenzen dieses Werkzeugs
Dieses Werkzeug kann weder deinen tatsächlichen Arbeitsvertrag noch den für deine Branche geltenden Tarifvertrag lesen, und es deckt weder Probezeit-Sonderregelungen im Detail, befristete Verträge, leitende Angestellte, noch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ab, die ohne jede Frist möglich ist. Manche Ergebnisse hier sind bewusst als "keine feste gesetzliche Frist" gekennzeichnet, weil das jeweilige Landesrecht in diesem Fall auf den Tarifvertrag oder Vertrag verweist, nicht weil gar keine Regelung existiert.
Wie die gesetzliche Mindestfrist festgelegt wird
Die meisten Länder hier verlängern die Kündigungsfrist des Arbeitgebers mit zunehmender Betriebszugehörigkeit, mit der Begründung, dass langjährige Beschäftigte mehr Zeit für eine neue Stelle brauchen, während Frankreich die Eigenkündigung komplett den Tarifparteien überlässt. Fällt eine Betriebszugehörigkeit genau auf eine Stufengrenze, wendet dieses Werkzeug die Regel der erreichten Stufe an.