Verjährungsfristen haben viele Ausnahmen: der Fristbeginn kann später liegen als das Ereignis selbst (ab Kenntnis des Schadens), während Verhandlungen gehemmt sein, oder nach einem Anerkenntnis neu beginnen. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kläre dich vor jeder Fristberechnung mit einer Rechtsberatung ab.
Die deutsche Besonderheit: eine einzige 3-Jahres-Regel für fast alles
Während viele Länder für jeden Anspruchstyp eine eigene Frist festlegen, vereinheitlicht Paragraf 195 BGB die "regelmäßige Verjährungsfrist" auf 3 Jahre für Vertragsansprüche, Schadensersatzansprüche und die meisten zivilrechtlichen Forderungen gleichermaßen, mit Fristbeginn zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nur wenige Ausnahmen weichen davon ab, etwa Ansprüche aus dinglichen Rechten an Grundstücken (10 Jahre, Paragraf 196 BGB) oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche (30 Jahre, Paragraf 197 BGB).
Verjährungsfristen, ein paar Richtwerte
| Anspruchsart | Deutschland | Frankreich | Vereinigtes Königreich |
|---|---|---|---|
| Vertragsstreit | 3 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre |
| Personenschaden | 3 Jahre | 10 Jahre | 3 Jahre |
| Rufschädigung | 3 Jahre | 3 Monate | 1 Jahr |
Grenzen dieses Werkzeugs
Dieses Werkzeug zeigt nur die allgemeine gesetzliche Frist. In der Praxis beginnt die Frist oft nicht am Tag des Ereignisses selbst: viele Länder zählen ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden entdeckt wurde oder erkennbar hätte sein müssen, nicht ab seinem Eintritt, und förmliche Schritte wie ein Mahnschreiben, eine Ratenzahlungsvereinbarung, oder eine Klage können die Frist hemmen oder vollständig neu beginnen lassen. Keine dieser Ausnahmen ist hier berücksichtigt.
Wie diese Fristen im Allgemeinen berechnet werden
Die meisten Länder messen die Frist in vollen Jahren ab einem klaren Startpunkt (Vertragsbruch, Schadenseintritt, letzte Zahlung), und nach Fristablauf erhält der Schuldner oder Beklagte eine formale Einrede, die er vor Gericht geltend machen kann, worauf er aber auch verzichten kann. Kläre den anwendbaren Fristbeginn und mögliche Hemmungsgründe immer mit einer Rechtsberatung ab, statt dich allein auf die allgemeine Regel zu verlassen.